Betreff
Aufhebeung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Windenergieanlagen" und der 1. Änderung des Bebauungsplans "Windenergieanlagen" der Gemeinde Uehrde.
Hier;
a) Der Rat der Gemeinde Uehrde beschließt die Abwägung für die Aufhebeung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Windenergieanlagen" und der 1. Änderung des Bebauungsplans "Windenergieanlagen", der im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen.
Die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange erfolgt gem. § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB.
b) Der Rat der Gemeinde Uehrde beschließt nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB die Aufhebeung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans " Windenergieanlagen" und der 1. Änderung des Bebauungsplans "Windenergieanlagen" in der vorliegenden Fassung als Satzung gem. § 10 Abs .1 BauGB.
Vorlage
RDS Ue11/018
Art
Sitzungsvorlage