Beschluss: Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Beushausen teilt mit, dass der Beschlussvorschlag entsprechend erweitert werden muss. Die Firma S & W hat Interesse bekundet, die angrenzende Fläche 111/1 auch mit übernehmen zu wollen. Dabei handelt es sich um ein Grünstreifen, der grundsätzlich nicht mit verkauft wurde, da dort ein Bauverbot besteht und die Unterhaltung bis jetzt durch die Stadt Alfeld (Leine) durch den Baubetriebshof erfolgt ist. Man habe sich mit der Firma geeinigt, eine Rückübertragung für diese Fläche aufzunehmen. Dies bedeutet, dass das Bauverbot aufgrund des Bebauungsplanes beibehalten wird, man aber ggf. zukünftig, sofern der Bebauungsplan sich ändern sollte, einen Verkauf rechtfertigen könnte. Dies ist z. Zt. nicht der Fall. Lediglich die Mäharbeiten für den Baubetriebshof entfallen.


Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 “Im Wambeck“ (2. Änderung) als Satzung. Er beschließt ebenfalls die Begründung.“

 

 

Der Bauleit- und Grundeigentumsausschuss sowie der Verwaltungsausschuss werden um zustimmende Empfehlung gebeten.