TOP Ö 9: Bildung des Samtgemeindeausschusses (§§ 74, 75 i.V.m. § 71 NKomVG) a) Beschlussfassung über die Erhöung der Anzahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss gem. § 74 Abs. 2 NKomVG b) Feststelung der auf die einzelnen Fraktionen/Gruppen entfallenden Ausschusssitze c)Benennung der Beigeordneten und deren Stellvertreter durch die Fraktionen/Gruppen d) Feststellungsbeschluss über die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses